Analgetika bei Gürtelrose Schmerzbehandlung
Wie definieren sich Analgetikas bei der Zoster-Behandlung
Bereits in der akuten Krankheits-Phase der Gürtelrose sind Analgetika das Mittel der Wahl, um das Risiko späterer anhaltender Schmerzen, der postherpetischen Neuralgie, zu verringern. Als Analgetika bezeichnen Fachleute Mittel zur Schmerz-Stillung oder Schmerz-Linderung. Ärzte setzen sie bei akuten und chronischen Schmerzen ein.
Analgetika und ihre Einteilung
Die Einteilung der Analgetika erfolgt nach unterschiedlichen Gesichtspunkten. Grundsätzlich teilt der Fachmann sie in zwei Gruppen ein:
- den Opioiden, die unter das Betäubungsmittel-Gesetz fallen
und
- den Nicht-Opioiden, die sich in die
- sauren Analgetika (NSAR) und die
- nicht-sauren Analgetika
aufteilen.
NSAR wirken analgetisch (schmerzlindernd) und senken das Fieber (antipyretisch). Zusätzlich profitiert der Patient von einer antiphlogistischen (die Entzündung hemmenden) Wirkung.
Als weitere Einteilung eignet sich die nach der Wirkstärke, wobei die Dosierung von Bedeutung ist:
- schwach wirksam
- Paracetamol,
- Metamizol,
- Ibuprofen
- Diclofenac
- schwach zentral wirksame niederpotente Opiate beziehungsweise Opioide
- Tilidin
- Codein
- Tramadol
- stark zentral wirksame hochpotente Opioide beziehungsweise Opiate
- Oxycodon,
- Levomethadon,
- Hydromorphon,
- Morphin,
Gürtelrose: die analgetische Behandlung nach dem WHO-Stufenschema
Die Therapie bei Herpes Zoster erfolgt in der Regel nach dem WHO-Stufenschema für chronische Schmerzen in der Onkologie. Das bedeutet, dass die Behandlung sich jeweils nach der Intensität des Schmerzes richtet. Zur Messung derselben verwendet der Arzt eine von der WHO empfohlenen Schmerzskala, die null bis zehn reicht. Die Zahlen bedeuten Folgendes:
0 keine
1 bis 3 milde
3 bis 5 moderate
5 bis 7 starke
7 bis 9 schwere
9 bis 10 unerträgliche
Schmerzen.
Leiden die Gürtelrose-Patienten an leichten bis mittelmäßig starken Schmerzen, kommt nach dem Stufenschema der Welt-Gesundheits-Organisation eine Therapie mit Nicht-Opioid-Analgetika wie Paracetamol oder nicht-steroidale Antirheumatika (NSAR) in Betracht.
Die WHO empfiehlt für Grad 1 folgende Medikation:
- Diclofenac 50 mg Tbl. 3 x täglich
- Ibuprofen 400 mg Tbl. 1 – 6 x täglich
- ASS 500 mg Tbl. 3 x täglich
- Naxopren 500 mg Tbl. 2 – 3 x täglich
- Paracetamol 500 mg Tbl. 3 – 4 x täglich
- Metamizol 10 – 40 Tropfen 4 x täglich
Hilft die Therapie nicht ausreichend, verwenden Ärzte die Kombination von Nicht-Opioid-Analgetika mit schwachen Opioid-Analgetika. Mittelstarke und schwere Schmerzen therapiert der Arzt mit starken Opioid-Analgetika. Wissenschaftler vermuten aufgrund der diversen Wirkmechanismen im zentralen und peripheren Nervensystem sowie aufgrund der Effektivität bei Patienten mit Neuropathien und entzündlichem Schmerz eine ebensolche Fähigkeit beim akuten Zosterschmerz.
Unterstützend bei allen Stufen wirkt eine Kombination mit:
- Antikonvulsiva (Anti-Epileptika),
- Gabapentin
- Pregabalin
- Kortikosteroiden (dem Kortisol ähnliche künstlich hergestellte Medikamente),
- trizyklischen Antidepressiva,
- Desipramin
- Nortriptylin
- Amitriptylin
- interventionellen Verfahren.
Schmerztherapie nach WHO-Empfehlung für Grad 2 bei Herpes Zoster:
- niederpotente Opioide
- Tramadol 200 – 600 mg täglich
oder
- Tilidin plus Naloxon 300 – 600 mg täglich
- in Kombination mit einem der folgenden Ko-Analgetika
- Gabapentin 900 – 2400 mg täglich
- Amitriptylin 20 – 150 mg täglich
- Pregabalin 150 – 600 mg täglich
- Oxycodon 40 mg täglich
- plus Sympathikus-Blockade.
Grad 3 erfordert hochpotente Opioide kombiniert mit Ko-Analgetika:
- Buprenorphin
- 1 Ampulle à 0,3 mg langsam intravenös
oder
- intramuskulär alle 6 – 8 Stunden
oder
- 0,8 – 4 mg täglich s.I. (alle 6 – 8 Stunden 0,2 – 0,4 mg, weitere Steigerungen erfolgen nach festem Zeitschema in Absprache mit dem Schmerztherapeuten).
- Morphin initial
- 5 – 20 mg 2 – 3 x täglich oral
oder
- per injektionem alle 4 Stunden.
Topische Analgetika gegen Gürtelrose-Schmerzen und deren Alternative
Topische Analgetika wie Capsaicin führen meist zum Abbruch der Therapie, da diese auf der Haut stark brennen. Bekannt ist diesbezüglich das Medikament Zostrix.
Alternativ verordnen die Ärzte Lidocainpflaster als Analgetikum gegen Gürtelrose-Schmerzen. Der über die Haut (kutan) applizierte Wirkstoff eignet sich im Rahmen einer Kombinations-Therapie. Die topische Schmerztherapie kommt für Patienten in Betracht, deren Haut ihre Fähigkeit, zu empfinden, behielt. Des Weiteren profitieren von Herpes-Zoster-Schmerzen Betroffene von einer derartigen Therapie, wenn Sie über eine Überempfindlichkeit der Haut auf Berührung oder auf thermische Reize leiden.
Den analgetischen Effekt von Lidocain als Pflaster-Applikation bestätigen mehrere Studien. Die Wirkung trat innerhalb von vier bis zwölf Stunden nach Applikation auf. Dabei lag der Lidocain-Serumspiegel um ein Vielfaches unter der anti-arrhythmisch wirksamen Dosis.
Vollkommene Schmerzfreiheit ist unrealistisch
Unter Herpes-Zoster-Schmerzen leidende Menschen, insbesondere diejenigen mit einer postzosterischen Neuralgie, erhoffen sich von der Therapie mit Analgetika vollkommene Schmerzfreiheit. Diese Möglichkeit erwies sich bisher in der Praxis als nicht umsetzbar. Mediziner berichten von einer realistischen Schmerzreduktion durch Analgetika bei Gürtelrose um dreißig bis fünfzig Prozent.
Schmerzen bei Gürtelrose – Analgetika lindern sie
Vom Herpes Zoster assoziierte Schmerzen beeinträchtigen die Lebensqualität des Patienten stark. Daher empfehlen die Wissenschaftler eine frühzeitig einsetzende Schmerztherapie, um die Wahrscheinlichkeit lebenslang andauernder postherpetischer Schmerzen zu reduzieren. Zur Schmerzlinderung verordnen Ärzte bei Gürtelrose Analgetika, je nach Schweregrad in Form von Nicht-Opioiden und Opioiden. Diese kombinieren sie bei Bedarf mit Ko-Analgetika wie Amitriptylin und interventionellen Verfahren.
weiterführend:
http://edoc.ub.uni-muenchen.de/14027/1/Thoma_Sarah.pdf
http://www.wissenschaft-aktuell.de/artikel/Schmerzmittel_wirkt_bei_Guertelrose1771015585891.html
http://www.derma-net-online.de/buch/kapitel2_1/Kap_2_1.pdf