Kann man mit Gürtelrose in den Urlaub?
Die Gürtelrose gehört zu den als ansteckend eingestuften Krankheiten. Deshalb fragen sich Patienten, ob sie mit der Gürtelrose in den Urlaub dürfen?
Kein Urlaub am Strand – mit Gürtelrose!
Eine pauschale Antwort auf die genannte Frage existiert nicht. Sie hängt vom Zeitpunkt des Ausbruchs, der Art der Reise und des Ziels ab.
Reise-Planung mit Herpes Zoster
Ansteckende Krankheiten treten häufig zu ungünstigen Zeitpunkten auf. Dazu gehört der Ausbruch der Erkrankung wenige Tage vor einem geplanten Urlaub. Deswegen stellen sich die Patienten berechtigterweise die Frage, ob sie trotz der Gürtelrose ihren Urlaub antreten. Im weiteren Verlauf folgen Ausführungen zur genannten Fragestellung.
Grundsätzlich sprechen Ärzte nach der Diagnose einer Gürtelrose kein generelles Verbot einer Urlaubsreise aus. Zudem führen die Fluggesellschaften diese nicht in der Liste der Infektionskrankheiten, die eine Reise ausschließen. Dennoch empfehlen Experten in einigen Situationen über einen Verzicht der Reise nachzudenken.
Ansteckungsgefahr mit Gürtelrose im Urlaub
Eine ausführliche Antwort auf die Frage, ob Patienten trotz Gürtelrose in den Urlaub fahren dürfen, bedarf zunächst Erläuterungen zum Ausbruch der Krankheit. Die Gürtelrose stellt eine Folgeerkrankung der Windpocken dar. Deren Auslöser namens Varizella-Zoster-Viren verbleiben im Körper.
Gewisse Umstände begünstigen einen erneuten, regional begrenzten Ausbruch der Viren: die Gürtelrose. Folglich findet – im Gegensatz zu den Windpocken – keine direkte Ansteckung statt. Stattdessen löst eine Reaktivierung der Erreger die Krankheit aus. Deshalb fällt das Risiko einer Ansteckung bei der Gürtelrose deutlich geringer aus.
Dennoch bleibt eine gewisse Ansteckungsgefahr vorhanden. Die Gürtelrose gilt für bisher noch nicht an den Windpocken erkrankten Personen als gefährlich. Besagte Personengruppe besitzt keine Immunität gegen die Erreger. Kommt sie mit den Viren in Kontakt, brechen die Windpocken aus.
Im Verlauf der Krankheit bemerkt der Patient einen roten Ausschlag mit gefüllten Bläschen. Eine Übertragung der Varizellen erfolgt ausschließlich durch direkten Kontakt mit dem Inhalt der Bläschen (Schmierinfektion). Befinden sich am Urlaubsort bisher noch nicht an Windpocken erkrankte Personen, besteht ein hohes Infektionsrisiko. Das gilt beispielsweise beim Besuch von Familien mit kleinen Kindern.
Die Gefahr einer Ansteckung bleibt, solange die Bläschen Flüssigkeit enthalten. Ein bis zwei Wochen nach ihrer Bildung heilen die Bläschen durch das Entstehen einer Kruste ab. Anschließend stellt die Ansteckungsgefahr keinen Anlass mehr dar, wegen der Gürtelrose vom Urlaub Abstand zu nehmen.
Ärzte raten nach Gürtelrose von Urlaub am Strand ab
Allerdings sind weitere Aspekte im Hinblick auf Gürtelrose und Urlaub zu beachten. Ärzte raten von einer direkten Sonneneinstrahlung nach dem Abheilen des Ausschlags ab. Starke Einstrahlung der Sonne und ein Sonnenbrand beschäftigen die Abwehr des Körpers und begünstigen damit möglicherweise einen erneuten Ausbruch der Viren. Deshalb sollten Patienten auf einen Strandurlaub verzichten.
Ruhiger Urlaub unterstützt Erholung des Körpers
Neben starker Sonneneinstrahlung gilt anhaltender Stress als eine potenzielle Ursache für die Reaktivierung der Varizella-Zoster-Viren. Deswegen stufen Experten einen ruhigen Urlaub ohne längeren Aufenthalt in der Sonne als empfehlenswert ein. Der Körper erhält nach dem Ausbruch der Gürtelrose die erforderliche Ruhe. Das senkt die Gefahr eines wiederholten Ausbruchs der Symptome. Die gewünschte Erholung tritt ausschließlich bei minimalem Stress ein. Stressige Anreisen an den Urlaubsort sind aus diesem Grund nicht förderlich.
Hinsichtlich Gürtelrose und Urlaub gelten ferner folgende Ratschläge:
- Die Patienten holen sich im Idealfall vor dem Antritt der Reise bei einem oder mehreren Ärzte fachkundige Empfehlungen ein.
- Die persönliche Einschätzung durch den Patienten über den aktuellen Gesundheitszustand spielt ebenfalls eine Rolle.
- Es empfiehlt sich, vor Antritt einer Flugreise die Bescheinigung der Flugfähigkeit über ein ärztliches Attest.
Zusammengefasst hängt die Entscheidung über den Antritt oder den Verzicht des Urlaubs von unterschiedlichen Faktoren ab. Besteht die Gefahr, andere Personen mit Windpocken anzustecken, gilt eine Urlaubsreise als gefährlich.