Mit Gürtelrose in die Schule?

Dürfen Kinder und Jugendliche mit Gürtelrose in die Schule?

Eine typische Kinderkrankheit sind die Windpocken. Ein Großteil der Kleinkinder erkrankt daran. Sie brechen als Erst-Erkrankung aus, nachdem ein Kind sich mit dem Varizella-Zoster-Virus infizierte. Es verbleibt lebenslang im Körper. Nach einer durchgemachten Windpocken-Infektion ist es möglich, dass die Zweit-Erkrankung Gürtelrose ausbricht. Einen bestimmten Zeitpunkt dafür gibt es nicht.

Häufig erkranken ältere Menschen an Herpes Zoster, doch auch einige Kinder betrifft die Infektionskrankheit. In Einrichtungen wie Schulen und Kindergärten verbreitet sie sich schnell. Ihr Kind mit Gürtelrose in die Schule zu schicken, ist den Eltern untersagt, da eine Ansteckungsgefahr von der Krankheit ausgeht.

mit Gürtelrose in die Schule
zoster Erkrankung = Schulverbot! © micromonkey – Fotolia.com

 

 

 

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Gürtelrose ist ansteckend für andere Schüler

Die Infektions-Erkrankung Gürtelrose entsteht aus demselben Virus, wie die Windpocken, die bei einem Großteil kleiner Kinder ausbrechen. Wie die Varizellen ist auch Herpes Zoster ansteckend. Im Verlauf der Erkrankung bilden sich auf der Haut kleine Bläschen mit einem flüssigen Inhalt, von dem die Ansteckungsgefahr ausgeht. Kinder gehen daher nicht mit Gürtelrose in die Schule.

Gürtelrose gehört zu den meldepflichtigen Infektions-Krankheiten. Eltern geben der Schule über die Erkrankung ihre Kindes Bescheid. Diese meldet es dem Gesundheitsamt. Nach dem Austrocknen und Abfallen der Hautbläschen ist die Ansteckungsgefahr vorbei. Erst, wenn keine Bläschen mehr vorhanden sind, erlauben Eltern ihren Kindern den Schulbesuch.

 

Gürtelrose bei Kindern infolge einer Windpocken-Erkrankung

Erkrankte ein Kind an den Windpocken infolge einer Infektion mit dem Varizella-Zoster-Virus, besteht potenziell die Gefahr einer Gürtelrose-Infektion. Das Virus verbleibt lebenslang im Körper. Ob es eine weitere Erkrankung auslöst, hängt damit zusammen, wie stark das Immunsystem der betreffenden Personen ist.

In den häufigeren Fällen bleibt der Körper immun gegen das Varizella-Zoster-Virus. Ein geschwächtes Immunsystem, wie es oftmals ältere Menschen haben, führt möglicherweise dazu, dass die Gürtelrose ausbricht. Einige Kinder, deren Abwehrsystem nicht die volle Leistung bringt, erkranken an Herpes Zoster. Bei ihnen verläuft die Infektion im Großteil der Fälle problemlos. Erst ab dem 16. Lebensjahr beobachten Mediziner Komplikationen häufiger.

Bei einigen Kindern bricht die Gürtelrose direkt im Anschluss an die Windpocken aus. Andere erkranken erst im Lauf der nächsten Jahre daran. In der Regel tritt der Herpes Zoster nach dem 10. Lebensjahr auf. Zu erkennen ist Gürtelrose bei Kindern an diversen Symptomen wie:

  • starker Juckreiz,
  • hellroter gürtelartiger Ausschlag an verschiedenen Stellen des Körpers,
  • rote, nässende Bläschen auf der Haut,
  • Schmerzen an den betroffenen Körperstellen,
  • leichtes Fieber.

Stellen Eltern diese Symptome bei ihren Kindern fest und hatten diese bereits die Windpocken, ist von einer Erkrankung an Gürtelrose auszugehen. Sie besuchen mit dem betroffenen Kind umgehend einen Arzt, der es krankschreibt. Die Krankheit ist ansteckend und meldepflichtig.

Bei Kindern gestaltet sich der Krankheitsverlauf in der Regel ohne Komplikationen. Ärzte verschreiben üblicherweise eine Salbe und gegebenenfalls Schmerzmittel. Nach wenigen Wochen trocknen die nässenden Hautbläschen aus. Es bildet sich Schorf, der nach und nach abfällt. Ist die Haut frei von Bläschen und Krusten, ist der Schulbesuch wieder möglich.

 

Wann ist Gürtelrose ansteckend?

Die Ansteckungsgefahr bei Herpes Zoster ist in der Regel geringer als bei den Windpocken. Die Übertragung mit VZV abgekürzten Varizella-Zoster-Viren erfolgt im Gegensatz zu den auch Spitzpocken genannten Varizellen, durch Schmier-Infektion und nicht durch die Luft. Bei Kindern erhöht sich die Gefahr einer Kontagion. Sie kratzen die entstandenen Bläschen, in denen sich der Virus befindet, auf. Die kleinen Personen geben die hochinfektiösen VZV, die sich nun unter den Fingernägeln und auf der Haut befinden an ihre Spielkameraden und sonstige Kontaktpersonen weiter. Zudem befindet sich der Bläscheninhalt in der Kleidung. Der vermehrte Körperkontakt unter Kindern bewirkt zusätzlich eine schnelle Verbreitung der Viren.

Infizierte erkranken zunächst an den hochansteckenden, sich aerogen verbreitenden Windpocken. Deshalb gehört die Gürtelrose ebenso wie die Spitzpocken zu den meldepflichtigen Infektions-Krankheiten. Die Gefahr der Übertragung bleibt bestehen, bis die Hautbläschen austrocknen und abfallen. Von Menschen, die sich im Vorfeld noch nicht mit Varizellen infizierten, halten sich den Erkrankten nach Möglichkeit fern. Vor allem Schwangere rechnen bei einer Infektion mit den Varizella-Zoster-Viren mit Komplikationen.

 

Mit Gürtelrose in die Schule?

Für Kinder, die an Gürtelrose erkranken, sind ein Arztbesuch und eine Krankschreibung notwendig. Wegen der Ansteckungsgefahr gehen sie nicht mit Gürtelrose in die Schule. Der Herpes Zoster gehört zu den meldepflichtigen Erkrankungen. Daher geben Eltern in der Schule Bescheid, wenn ihr Kind daran erkrankt.

Die Bildungsstätte ist verpflichtet, Fälle von Infektionen mit Gürtelrose an das Gesundheitsamt zu melden. In Schulen, Kindergärten und ähnlichen Einrichtungen verbreitet sich die Krankheit schnell. Die Schulleitung beobachtet, ob sich weitere Kinder infizieren. Die Betroffenen warten die Heilung ab. Erst nach dem Austrocknen und Abfallen aller Hautbläschen besuchen sie wieder die Schule.